Regelwerk für eine gemeinsame Zusammenarbeit

 

 

Externe Kosten (Exclusive Personal Trainer, X-Triim)

1. Werden aufgrund der Trainingsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio,
Platzgebühren (Badminton etc.) oder ähnliches erforderlich, sind diese Kosten von Ihnen zu übernehmen.

2. Erfordert die ganzheitliche Betreuung eine Behandlung durch Arzt oder Physiotherapeut, gelten die Abrechnungsmodalitäten
dieser Kooperationspartner.

3. Ist eine Begleitung durch den Personal Trainer auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen zu übernehmen.
Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.


Trainingsterminierung (Exclusive Personal Trainer, X-Triim)

1. Basis des Personal Trainings ist die zeitliche und räumliche Flexibilität. Diese Voraussetzungen möchte der Trainer erfüllen,
um eine größtmögliche Flexibilität bei der Trainingsterminierung zu bieten. Deshalb sollten zuvor gebuchte Trainingsstunden bei
Nichtinanspruchnahme bis 24 Stunden vor Trainingstermin abgesagt werden. Ansonsten erfolgt eine Berechnung.

2. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Trainingstermin, wird ebenfalls das Honorar für eine Trainingseinheit berechnet.

3. Bei Krankheit und daraus resultierender Trainingsabsage sollte der Trainer nach Möglichkeit 24 Stunden vor dem vereinbarten
Trainingstermin informiert werden.

Trainingsterminierung (X-TRA intensive)

1. Bei einer Buchung einer mehrtägigen Veranstaltung ist der Gesamtpreis spätestens 21 Tage vor Beginn zu begleichen.

2. Kostenlose Stornierungen können 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn entgegengenommen werden.

3. Stornierungen 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden nicht mehr entgegengenommen.

4. Bei plötzlicher Krankheit und einer ärztlichen Bescheinigung gewähren wir einen Ausweichtermin.


Allgemeines

1. Aus Gründen der Flexibilität ist es für unsere Arbeit hilfreich, wenn Sie uns Ihren Urlaub 2 bis 4 Wochen vorher bekannt geben.

2. Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und gesundheitliche Risiken auszuschließen,
wird vor Trainingsbeginn ein Check-up durchgeführt. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

3. Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt über eine mögliche Trainingsgestaltung gesprochen.

4. Die Exclusive Personal Trainer GbR ist betriebshaftpflichtversichert, um den gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.
Bei Unfällen, die beim Personal Training auftreten könnten, steht der Klient in Eigenverantwortung.